Wird die Freilichtbühne in Vergessenheit geraten…?
Liebe Freunde der Freilichtbühne, seit dem Gespräch beim Bauamt Wuppertal vom 07. März 2018 hat die Stadt Wuppertal die Gesetzeslage bekräftigt, dass genehmigungspflichtige Bauten in einem Landschaftsschutzgebiet unzulässig sind. Daraus folgt, dass demnach sowohl die Freilichtbühne, als auch der Carport, das Gewächshaus und die Rotunde weichen sollen. Diese Gesetzeslage berücksichtigt dabei nicht den gesellschaftlichen und Weiterlesen…